Bürger-Energiegenossenschaft Detern

Gestalten Sie die Energiewende in Detern aktiv mit und profitieren Sie von den erneuerbaren Energien.

DANKE

DANKE für das große Vertrauen an die Bürger-Energiegenossenschaft Detern eG. 
Am 16.12.2022 haben wir das benötigte Eigenkapital aus den Genossenschaftsanteilen überschritten.
Daher ist einer weitere Beteiligung nicht mehr möglich.

Wir freuen uns, dass sich so viele Bürgerinnen und Bürgern aus Detern an der Genossenschaft beteiligt haben.
Mit dem Vertrauen und der Einbindung der Bürger vor Ort wird die Energiewende funktionieren.

Auf guten Wind und eine gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten!

Bürger-Energie für Detern

Die Bürger-Energiegenossenschaft Detern eG ermöglicht allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Detern von der Erzeugung erneuerbarer Energien zu profitieren. Das Ziel: Gemeinsam mit den Mitgliedern den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben und eine nachhaltige Energiezukunft mitzugestalten! 
Zwölf Bürgerinnen und Bürger besetzen den Vorstand und Aufsichtsrat der Bürger-Energiegenossenschaft Detern eG (kurz: BEG Detern). Die BEG Detern wird eine Windenergieanlage übernehmen, die bereits Teil eines bestehenden Windparks in der Gemeinde Detern ist. Bei der Anlage handelt es sich um den Typ Enercon E-126 E4 mit einer Nennleistung von 4,2  MW. 

Projektablauf

  • Projektvorstellung

    - Juli 2022
  • Gründungsversammlung

    - September 2022
  • Offizielle Gründung der Genossenschaft und Aufnahme der Geschäftstätigkeit

    - Oktober 2022
  • Übernahme der Windenergieanlage

    - 2023

Bürger-Energiegenossenschaft Detern eG

Die Bürger-Energiegenossenschaft Detern eG ermöglicht allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Detern von der Erzeugung erneuerbarer Energien zu profitieren.

Fragen und Anworten

Alle Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz in der politischen Gemeinde Detern können Anteile an der Windenergieanlage zeichnen und von der jährlichen Ausschüttung profitieren. Minderjährige benötigen eine schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten.

500 €

6.000 € pro Zeichner